
Fritz Storch (1899-1951)
Fritz Storch (1899-1951)

am 21. September 1899 in Stettin/Pommern als Sohn des Bauunternehmers Wilhelm Storch und seiner Frau Anna geboren ● nach einer kaufmännischen Lehre als Buchhalter vor allem bei Versicherungsgesellschaften tätig • 1928 Heirat mit Selma Gerda Rieger • von März 1941bis Oktober 1944 Sachbearbeiter beim Chef des Distrikts Lublin (Generalgouvernement) in der Abteilung Finanzen, zuständig für Reisekosten • Mitglied des NS Kraftfahrerkorps • nach dem Krieg Anstellungen als Buchhalter bei verschiedenen Unternehmen in Berlin • 1947 Eintritt in die SED • ab August 1950 ökonomischer Direktor beim Reichsbahnfernmeldewerk in Berlin-Oberschöneweide • lebte in Berlin-Treptow und hatte zwei Töchter • 27. Januar 1951 Verhaftung durch das MfS in Berlin • 4. Juli 1951 in Moskau erschossen • 29. März 1999 Rehabilitierung

Fritz Storch (Bildmitte hinten) im Kreis seiner Familie, Weihnachten 1929. / Privat

Der Familie von Fritz Storch blieben nur wenige Fotos und persönliche Dokumente als Erinnerungsstücke erhalten (Fritz Storch, rechts hinten). / Privat


Bericht von Gerda Storch über die Verhaftung ihres Mannes für das Anerkennungsverfahren der Familie als politische Flüchtlinge vom 22. September 1953.
Am 27. Januar 1951 wurde Storch morgens gegen 6 Uhr in seiner Wohnung verhaftet und wegen angeblicher abfälliger Bemerkungen über das SED-Regime, des Besitzes westlicher Zeitungen sowie des Kontakts zu einem ehemaligen SS-Offizier und der Weitergabe von Informationen über das Eisenbahnwesen in Berlin und die SAG Wismut an den britischen Geheimdienst an den MGB überstellt. Storch blieb bis Ende März 1951 in Berlin-Karlshorst inhaftiert. Seine Frau floh mit den Kindern nach West-Berlin, nachdem auch sie vom MGB verhört worden war.

Zeugenaussage des Heimkehrers Hans Heinrich Zimmermann über die Verurteilung seines Mithäftlings Fritz Storch. Auszug aus dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Behling an Gerda Storch vom 20. August 1954.
Ende März/Anfang April 1951 wurde Storch an das SMT in Berlin-Lichtenberg übergeben. Am 25. April 1951 verurteilte ihn das SMT Nr. 48240 nach Artikel 58 des Russischen Strafgesetzbuchs wegen angeblicher Spionage, antisowjetischer Agitation und der Organisation einer terroristischen Bande zum Tode. Anschließend verschleppte der MGB Storch nach Moskau.

MGB-Untersuchungsakte von Fritz Storch im FSB-Zentralarchiv Moskau, 2005.
Am 30. Juni 1951 lehnte das Präsidium des Obersten Sowjets sein Gnadengesuch ab. Am 4. Juli 1951 wurde Storch in den Kellern der Butyrka erschossen und seine Asche auf dem Friedhof Donskoje in ein Massengrab geschüttet.

Bescheid der UN Genf zum Verfahren der Todeserklärung für Fritz Storch vom 28. Dezember 1956.
Von 1951 bis heute versuchen die nach West-Berlin geflohenen Angehörigen über die Behörden der DDR, die KgU, den Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen, das DRK, das Bundesarchiv, die BStU und das Bundesaußenministerium Angaben über den Verbleib des Ehemanns und Vaters zu erhalten. Am 17. Juli 1957 erklärte das Amtsgericht Berlin-Schönberg Fritz Storch für tot. Erst im Dezember 2002 erfuhr die Familie über die deutsche Botschaft in Moskau von seiner Hinrichtung. Die russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft hatte Storch bereits am 29. März 1999 rehabilitiert.

Eintrag zu Fritz Storch im Totenbuch zum Friedhof Donskoje, Berlin 2005.

Eintrag zu Fritz Storch im Totenbuch zum Friedhof Donskoje, Moskau 2005.
Seit 2004 recherchieren Memorial und Facts & Files zu Fritz Storch in deutschen und russischen Archiven. Seit Juni 2005 besteht Kontakt zu einer der Töchter Storchs, die die Einsichtnahme in die persönlichen Unterlagen ihres Vaters gestattete.